Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Patenschaft

Als bestehende:r Patin oder Pate können Sie Ihre laufende Patenschaft nun steuerlich absetzen – wenn Sie das wünschen. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung.

Wichtige Informationen:

  • Damit wir Ihren Beitrag automatisch beim Finanzamt melden können, benötigen wir einmalig Ihre Zustimmung sowie einige personenbezogene Angaben.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) exakt mit jenen im Melderegister übereinstimmen – nur so kann das Finanzamt Ihre Spende korrekt zuordnen.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit gilt für die Person, die die Patenschaft abgeschlossen und bezahlt hat – auch wenn die Patenschaft als Geschenk an jemand anderen vergeben wurde.
  • Sollten Sie mehrere Patenschaften abgeschlossen haben, genügt die einmalige Übermittlung der Daten.
  • Alle Patenschafts- und Spendeneingänge ab dem 9. April 2025 können berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Finanzministeriums zur Spendenabsetzbarkeit.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: ✉️ verein@tierpark-wolfsgraben.at